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	<title>Kommentare für fotomonat</title>
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	<description>Feine Fotografie &#38; feine Gedanken - fotomonat.de/at/ch/com - photomonth.de &#38; photomois.de</description>
	<lastBuildDate>Sat, 18 Feb 2012 06:51:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Die neue Strassenfotografie &#8211; erlaubt ist fast alles, was gefällt von michael mahlke</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2012/02/12/die-neue-strassenfotografie-oder-die-neue-rechtschreibung-erlaubt-ist-fast-alles-was-gefallt/#comment-543</link>
		<dc:creator>michael mahlke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 06:51:02 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde diese Analyse bemerkenswert, vor allem auch die Darstellung der Veränderung des Überschreitens der Schwelle von privat zu öffentlich. 

Ein Beispiel für die neue Schwelle ist aus meiner Sicht hier http://www.koeln-format.de 

Das wäre mir viel zu intim. Ich würde umgekehrt eher sagen, das meiste davon geht niemand was an. Mein Alltagsleben ist allein meine Sache. Nur die fertigen Denk- oder Fotoprodukte gehören in die öffentliche Sphäre. 

Aber so unterschiedlich ist der Umgang mit den neuen Medien.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde diese Analyse bemerkenswert, vor allem auch die Darstellung der Veränderung des Überschreitens der Schwelle von privat zu öffentlich. </p>
<p>Ein Beispiel für die neue Schwelle ist aus meiner Sicht hier <a href="http://www.koeln-format.de" rel="nofollow">http://www.koeln-format.de</a> </p>
<p>Das wäre mir viel zu intim. Ich würde umgekehrt eher sagen, das meiste davon geht niemand was an. Mein Alltagsleben ist allein meine Sache. Nur die fertigen Denk- oder Fotoprodukte gehören in die öffentliche Sphäre. </p>
<p>Aber so unterschiedlich ist der Umgang mit den neuen Medien.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die neue Strassenfotografie &#8211; erlaubt ist fast alles, was gefällt von michael mahlke</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2012/02/12/die-neue-strassenfotografie-oder-die-neue-rechtschreibung-erlaubt-ist-fast-alles-was-gefallt/#comment-542</link>
		<dc:creator>michael mahlke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Feb 2012 05:47:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=3694#comment-542</guid>
		<description>Das Bild von Erwitt entlarvt die soziale Situation. Das finde ich gut. Das meine ich nicht. Ich meine mit entlarvend das Bloßstellen eines Menschen im negativen Sinn. Wo für mich die Grenze schon überschritten ist, sieht man hier an einem Beispiel: http://www.flickr.com/photos/rubenneugebauer/6806070361/in/set-72157629141121419

Vielleicht hätte ich nur verletzend schreiben sollen statt entlarvend und verletzend, aber es gibt ja Situationen, die einen Bloßstellen ohne einen dadurch direkt zu verletzen. Das meinte ich damit. Danke für die Nachfrage!

Die Frage nach dem Zeitgenössischen in der Streetfotografie ist gut. Street dokumentiert ja immer das gerade Vorfindbare. Das ist zeitgenössisch und kann auch allgemein menschlich unter den Bedingungen der jeweiligen Zeit sein.

Was das ist und wie man das wahrnimmt, probiere ich gerade aus mit www.zeitgeist-fotografie.de und hier auf fotomonat mit der Gruppe Zeitgeist, bei der man ja mitmachen kann, wenn man bei flickr Fotos hochlädt. 

Da bin ich mir noch nicht schlüssig. Ich will mir das auch durch Fotos erschließen, bevor ich darüber schreibe. Das soll keine Kopfgeburt werden sondern da soll das Wort nach den Bildern kommen. Daher kann das noch ein paar Jahre dauern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bild von Erwitt entlarvt die soziale Situation. Das finde ich gut. Das meine ich nicht. Ich meine mit entlarvend das Bloßstellen eines Menschen im negativen Sinn. Wo für mich die Grenze schon überschritten ist, sieht man hier an einem Beispiel: <a href="http://www.flickr.com/photos/rubenneugebauer/6806070361/in/set-72157629141121419" rel="nofollow">http://www.flickr.com/photos/rubenneugebauer/6806070361/in/set-72157629141121419</a></p>
<p>Vielleicht hätte ich nur verletzend schreiben sollen statt entlarvend und verletzend, aber es gibt ja Situationen, die einen Bloßstellen ohne einen dadurch direkt zu verletzen. Das meinte ich damit. Danke für die Nachfrage!</p>
<p>Die Frage nach dem Zeitgenössischen in der Streetfotografie ist gut. Street dokumentiert ja immer das gerade Vorfindbare. Das ist zeitgenössisch und kann auch allgemein menschlich unter den Bedingungen der jeweiligen Zeit sein.</p>
<p>Was das ist und wie man das wahrnimmt, probiere ich gerade aus mit <a href="http://www.zeitgeist-fotografie.de" rel="nofollow">http://www.zeitgeist-fotografie.de</a> und hier auf fotomonat mit der Gruppe Zeitgeist, bei der man ja mitmachen kann, wenn man bei flickr Fotos hochlädt. </p>
<p>Da bin ich mir noch nicht schlüssig. Ich will mir das auch durch Fotos erschließen, bevor ich darüber schreibe. Das soll keine Kopfgeburt werden sondern da soll das Wort nach den Bildern kommen. Daher kann das noch ein paar Jahre dauern.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die neue Strassenfotografie &#8211; erlaubt ist fast alles, was gefällt von Aspector</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2012/02/12/die-neue-strassenfotografie-oder-die-neue-rechtschreibung-erlaubt-ist-fast-alles-was-gefallt/#comment-541</link>
		<dc:creator>Aspector</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 23:20:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=3694#comment-541</guid>
		<description>Der Prozess einer fortschreitenden Dekonstruktion der normativen Gültigkeit von traditionellen, als essentiell erachteten Regelwerken, Geboten und Konzepten des Kunstschaffens ist ja nichts grundlegend Neues.
Das läuft  - mit Gegenwellen - seit über eine halben Jahrhundert so.
Hier wird nun beleuchtet, daß auch die Streetfotografie erfaßt wurde - von dieser Öffnung, Beschleunigung, Entdifferenzierung, Relativierung... 

Wirklich aufregend daran ist - außer dem Veränderungsprozess der Streetfotografie als künstlerische RanddisziplinKunstschaffens selbst - die soziokulturelle Implikation durch den Angriff auf die - ich nenne es einmal &quot;personality zone&quot;.

Daß der Aufbruch der individuellen Intimität juristisch an strenge qualitative Regularien und Zielsetzungsvorbehalte - &quot; im Dienste höherer Kunstinteressen&quot; - geknüpft ist, kann als Relikt aus dem 19ten/20ten Jahrhundert angesehen werden - und deckt sich nicht mit dem im Wandel befindlichen &quot;allgemeinen Verständnis&quot;.

Dieses läßt sich kurz und treffend mit &quot;Google, you tube, Facebook, second life&quot; charakterisieren. Eine Gesellschaft von Medieninfizierten, die sich &quot;DER ÖFFNUNG&quot; in eine vernetzte Veröffentlichung auch der allerletzten Geheimnisse und Intimitäten lustvoll entgegenwirft, der jede Angst und - trotz Piratenpartei - weitgehend auch jedes vital ausgeübte Schutzinteresse vor der Auflösung und Bedrohung der intimen Humanität abhanden gekommen ist.

Vor diesem Hintergrund läßt sich wenig Konkordanz für die oben aufgeführten fünf - wunderbaren konzeptionellen - definitorischen Regularien für die &quot;wahre Streetfotografie&quot; erwarten.

Und leider ist es eben doch so, daß Regeln, die nicht ausgeführt, befolgt, beachtet werden - dann eben tot sind!

Jedenfalls im &quot;allgemeinen Verständnis&quot;, anglizistisch näherungsweise: im &quot;mainstream&quot;.

Natürlich gibt es in unserer multipluralen, aufsegmentierten Gesellschaft dann wieder Subräume, in denen das Alles weiter gilt - in einer Art kontrastivem Purismus vielleicht noch intensiver.

Aber es ist dann nicht mehr dasselbe wie zuvor!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Prozess einer fortschreitenden Dekonstruktion der normativen Gültigkeit von traditionellen, als essentiell erachteten Regelwerken, Geboten und Konzepten des Kunstschaffens ist ja nichts grundlegend Neues.<br />
Das läuft  &#8211; mit Gegenwellen &#8211; seit über eine halben Jahrhundert so.<br />
Hier wird nun beleuchtet, daß auch die Streetfotografie erfaßt wurde &#8211; von dieser Öffnung, Beschleunigung, Entdifferenzierung, Relativierung&#8230; </p>
<p>Wirklich aufregend daran ist &#8211; außer dem Veränderungsprozess der Streetfotografie als künstlerische RanddisziplinKunstschaffens selbst &#8211; die soziokulturelle Implikation durch den Angriff auf die &#8211; ich nenne es einmal &#8220;personality zone&#8221;.</p>
<p>Daß der Aufbruch der individuellen Intimität juristisch an strenge qualitative Regularien und Zielsetzungsvorbehalte &#8211; &#8221; im Dienste höherer Kunstinteressen&#8221; &#8211; geknüpft ist, kann als Relikt aus dem 19ten/20ten Jahrhundert angesehen werden &#8211; und deckt sich nicht mit dem im Wandel befindlichen &#8220;allgemeinen Verständnis&#8221;.</p>
<p>Dieses läßt sich kurz und treffend mit &#8220;Google, you tube, Facebook, second life&#8221; charakterisieren. Eine Gesellschaft von Medieninfizierten, die sich &#8220;DER ÖFFNUNG&#8221; in eine vernetzte Veröffentlichung auch der allerletzten Geheimnisse und Intimitäten lustvoll entgegenwirft, der jede Angst und &#8211; trotz Piratenpartei &#8211; weitgehend auch jedes vital ausgeübte Schutzinteresse vor der Auflösung und Bedrohung der intimen Humanität abhanden gekommen ist.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund läßt sich wenig Konkordanz für die oben aufgeführten fünf &#8211; wunderbaren konzeptionellen &#8211; definitorischen Regularien für die &#8220;wahre Streetfotografie&#8221; erwarten.</p>
<p>Und leider ist es eben doch so, daß Regeln, die nicht ausgeführt, befolgt, beachtet werden &#8211; dann eben tot sind!</p>
<p>Jedenfalls im &#8220;allgemeinen Verständnis&#8221;, anglizistisch näherungsweise: im &#8220;mainstream&#8221;.</p>
<p>Natürlich gibt es in unserer multipluralen, aufsegmentierten Gesellschaft dann wieder Subräume, in denen das Alles weiter gilt &#8211; in einer Art kontrastivem Purismus vielleicht noch intensiver.</p>
<p>Aber es ist dann nicht mehr dasselbe wie zuvor!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kaum erlebt schon vorbei? &#8211; das Projekt Zeitgeist 2012 von Volker Blum</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/11/29/kaum-erlebt-schon-geteilt-das-projekt-zeitgeist/#comment-539</link>
		<dc:creator>Volker Blum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 20:40:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Michael, auch ich werde etwas dazu beitragen. Es ist ein interessantes Projekt.
LG Volker</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael, auch ich werde etwas dazu beitragen. Es ist ein interessantes Projekt.<br />
LG Volker</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die neue Strassenfotografie &#8211; erlaubt ist fast alles, was gefällt von Martin Lehmann</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2012/02/12/die-neue-strassenfotografie-oder-die-neue-rechtschreibung-erlaubt-ist-fast-alles-was-gefallt/#comment-538</link>
		<dc:creator>Martin Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:17:05 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Michael,

Dein Artikel ist ja geradezu erfrischend! Endlich mal jemand, der sich tiefere Gedanken zum Thema Qualität in der Street-Fotografie macht. Ich stelle gerade aufgrund der Diskussion von neulich auf kwerfeldein selbst Überlegungen dazu an, was Street-Fotografie noch leisten kann und soll heutzutage. 

Ich glaube wenn mehr (Möchtegern)Street-Fotografen die Qualität und den Inhalt ihrer Arbeiten kritischer betrachteten und also auch ihr Werk mehr selektierten, würden Fragen nach der Legalität schnell in den Hintergrund treten, weil evtl. tatsächlich mehr künstlerische Bilder und/oder Zeitdokumente produziert werden würden, die dann ggf. auch eher von der Kunstfreiheit gedeckt wären. So weit denken nur leider die meisten Knipser nicht, und schimpfen lieber auf die spießigen deutschen Gesetze. 
Anstatt zu jammern, dass das relativ strenge Recht am eigenen Bild die eigene (in vilen Fällen gar nicht vorhandene) fotografische Kreativität beschneidet, könnte man ja auch fragen, ob es nicht erst den wahren kreativen Geist fordert zu überlegen, welche Art von Street-Fotografie man denn innerhalb der gesetzlichen Spielregeln noch machen kann. 

Danke auch für den Hinweis auf das Nussenzweig Urteil, kannte ich noch gar nicht. Die entscheidende neue Info ist daran für mich der Punkt, dass Werke auch kunstgemäß vertrieben bzw. publiziert sein müssen, wollen sie als Kunst anerkannt werden. Das sollte vielen Bloggern, die für sich reklamieren das Street-Fotografie generell eine Kunst sei, zu denken geben. Denn jeden tag ein neues Bild hochzuladen, ist mit kunstgemäßem Vertrieb wohl kaum gemeint.

Nun noch zu Deinen 5 Punkten:

Bei Punkt 1 bin ich nicht sicher, was Du unter entlarvend verstehst. Entlarvend im Sinne von Missstände oder Probleme aufzeigen, Absurditäten zu demaskieren, wie etwa in diesem Klassiker von Erwitt http://overhereplease.files.wordpress.com/2011/02/erwitt1.jpg, sollte doch wohl nicht damit gemeint sein?

Punkt 2 und Punkt 4 würde ich so zusammen fassen, dass auch die, mehr oder weniger, spontane Street-Fotografie neben einem relevanten/erzählenden Inhalt eine ansprechende Bildkomposition (nur geometrische Faktoren wäre wir persönlich hier zu eng) und eine die Aussage unterstützende Gestaltung besitzen sollte. Diese beiden Elemente trennen schließlich meist die Spreu vom Weizen. 

Punkt 3: Volle Zustimmung

Punkt 5: würde ich evtl. ergänzen, dass der Inhalt auch anhand einer konkreten Situation eine allgemeine Befindlichkeit, ein Phänomen, einen Zustand etc. einer Gesellschaft versinnbildlichen kann. Hier kommt man in den Grenzbereich zur Reportage- und Dokumentationsfotografie, die ja auch &quot;Street&quot; sein können.

Was noch zu überlegen wäre ist die Frage noch dem Stichwort &quot;Zeitgenössisch&quot;. Wie zeitgenössisch muss/soll Street-Fotografie sein und was bedeutet das heute.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>Dein Artikel ist ja geradezu erfrischend! Endlich mal jemand, der sich tiefere Gedanken zum Thema Qualität in der Street-Fotografie macht. Ich stelle gerade aufgrund der Diskussion von neulich auf kwerfeldein selbst Überlegungen dazu an, was Street-Fotografie noch leisten kann und soll heutzutage. </p>
<p>Ich glaube wenn mehr (Möchtegern)Street-Fotografen die Qualität und den Inhalt ihrer Arbeiten kritischer betrachteten und also auch ihr Werk mehr selektierten, würden Fragen nach der Legalität schnell in den Hintergrund treten, weil evtl. tatsächlich mehr künstlerische Bilder und/oder Zeitdokumente produziert werden würden, die dann ggf. auch eher von der Kunstfreiheit gedeckt wären. So weit denken nur leider die meisten Knipser nicht, und schimpfen lieber auf die spießigen deutschen Gesetze.<br />
Anstatt zu jammern, dass das relativ strenge Recht am eigenen Bild die eigene (in vilen Fällen gar nicht vorhandene) fotografische Kreativität beschneidet, könnte man ja auch fragen, ob es nicht erst den wahren kreativen Geist fordert zu überlegen, welche Art von Street-Fotografie man denn innerhalb der gesetzlichen Spielregeln noch machen kann. </p>
<p>Danke auch für den Hinweis auf das Nussenzweig Urteil, kannte ich noch gar nicht. Die entscheidende neue Info ist daran für mich der Punkt, dass Werke auch kunstgemäß vertrieben bzw. publiziert sein müssen, wollen sie als Kunst anerkannt werden. Das sollte vielen Bloggern, die für sich reklamieren das Street-Fotografie generell eine Kunst sei, zu denken geben. Denn jeden tag ein neues Bild hochzuladen, ist mit kunstgemäßem Vertrieb wohl kaum gemeint.</p>
<p>Nun noch zu Deinen 5 Punkten:</p>
<p>Bei Punkt 1 bin ich nicht sicher, was Du unter entlarvend verstehst. Entlarvend im Sinne von Missstände oder Probleme aufzeigen, Absurditäten zu demaskieren, wie etwa in diesem Klassiker von Erwitt <a href="http://overhereplease.files.wordpress.com/2011/02/erwitt1.jpg" rel="nofollow">http://overhereplease.files.wordpress.com/2011/02/erwitt1.jpg</a>, sollte doch wohl nicht damit gemeint sein?</p>
<p>Punkt 2 und Punkt 4 würde ich so zusammen fassen, dass auch die, mehr oder weniger, spontane Street-Fotografie neben einem relevanten/erzählenden Inhalt eine ansprechende Bildkomposition (nur geometrische Faktoren wäre wir persönlich hier zu eng) und eine die Aussage unterstützende Gestaltung besitzen sollte. Diese beiden Elemente trennen schließlich meist die Spreu vom Weizen. </p>
<p>Punkt 3: Volle Zustimmung</p>
<p>Punkt 5: würde ich evtl. ergänzen, dass der Inhalt auch anhand einer konkreten Situation eine allgemeine Befindlichkeit, ein Phänomen, einen Zustand etc. einer Gesellschaft versinnbildlichen kann. Hier kommt man in den Grenzbereich zur Reportage- und Dokumentationsfotografie, die ja auch &#8220;Street&#8221; sein können.</p>
<p>Was noch zu überlegen wäre ist die Frage noch dem Stichwort &#8220;Zeitgenössisch&#8221;. Wie zeitgenössisch muss/soll Street-Fotografie sein und was bedeutet das heute.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und dem Recht am eigenen Bild von Martin Lehmann</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/09/22/strassenfotografie-und-das-recht-am-eigenen-bild/#comment-535</link>
		<dc:creator>Martin Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 14:27:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=747#comment-535</guid>
		<description>Habe ich fast vergessen. Zu dem Sonnenbrillenmann:

Im Rahmen eines Interviews fragte ich eine Fachanwältin:

&quot;Ob ein Bildnis einer Person vorliegt, definiert sich ja über deren Erkennbarkeit, Heißt das, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist, kann ich das Foto auch ohne Einverständnis verwenden?&quot;

Antwort:

&quot;Die Rechtsprechung sagt dazu, dass für die Erkennbarkeit nicht das Verständnis des Durchschnittsbetrachters entscheidend ist, sondern es genügt, dass der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne nach der Abbildung erkannt werden. Es reicht auch die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises. Mit anderen Worten, das Gesicht spielt bei der Erkennbarkeit natürlich eine wichtige Rolle, aber eben nicht die einzige. Hat jemand bspw. eine markante Körpersilhouette, Statur, Haltung oder Haarschnitt, dann kann er auch aufgrund dessen für Bekannte erkennbar sein.
Auch die so häufig in Print-Medien anzutreffenden Augenbalken führen nicht in jedem Fall dazu, dass die Erkennbarkeit ausgeschlossen ist. Selbst durch ein identifizierbares Pferd kann zum Beispiel sein Reiter erkennbar sein. Fazit also: Wenn der Fotograf darauf achtet, dass das Gesicht nicht erkennbar ist, steigen die Chancen, dass er kein Einverständnis des Abgebildeten benötigt. aber je nach Motiv und dessen typischen Erscheinungsweisen kann es ein, dass es trotzdem nicht reicht, auf das Einverständnis zu verzichten.&quot;

Bei dem Interview gingen wir auch verschiedenen Bilder durch. Bei einem, auf dem ein Typ mit Sonnebrille war, verwies die Anwältin nochmal auf das Beispiel mit dem schwarzen Balken, der eben manchmal auch nicht ausreicht.

Ich hielte es also für wahrscheinlicher, das in Deinem Bild der Typ eher gerade noch als Beiwerk durchgeht, als das im Zweifel die Sonnenbrille rechtlich was nützen würde. Aber wie schon gesagt, ist das echt alles immer sehr auf den Einzelfall bezogen und endet schnell in Haarspalterei. : )</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ich fast vergessen. Zu dem Sonnenbrillenmann:</p>
<p>Im Rahmen eines Interviews fragte ich eine Fachanwältin:</p>
<p>&#8220;Ob ein Bildnis einer Person vorliegt, definiert sich ja über deren Erkennbarkeit, Heißt das, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist, kann ich das Foto auch ohne Einverständnis verwenden?&#8221;</p>
<p>Antwort:</p>
<p>&#8220;Die Rechtsprechung sagt dazu, dass für die Erkennbarkeit nicht das Verständnis des Durchschnittsbetrachters entscheidend ist, sondern es genügt, dass der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne nach der Abbildung erkannt werden. Es reicht auch die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises. Mit anderen Worten, das Gesicht spielt bei der Erkennbarkeit natürlich eine wichtige Rolle, aber eben nicht die einzige. Hat jemand bspw. eine markante Körpersilhouette, Statur, Haltung oder Haarschnitt, dann kann er auch aufgrund dessen für Bekannte erkennbar sein.<br />
Auch die so häufig in Print-Medien anzutreffenden Augenbalken führen nicht in jedem Fall dazu, dass die Erkennbarkeit ausgeschlossen ist. Selbst durch ein identifizierbares Pferd kann zum Beispiel sein Reiter erkennbar sein. Fazit also: Wenn der Fotograf darauf achtet, dass das Gesicht nicht erkennbar ist, steigen die Chancen, dass er kein Einverständnis des Abgebildeten benötigt. aber je nach Motiv und dessen typischen Erscheinungsweisen kann es ein, dass es trotzdem nicht reicht, auf das Einverständnis zu verzichten.&#8221;</p>
<p>Bei dem Interview gingen wir auch verschiedenen Bilder durch. Bei einem, auf dem ein Typ mit Sonnebrille war, verwies die Anwältin nochmal auf das Beispiel mit dem schwarzen Balken, der eben manchmal auch nicht ausreicht.</p>
<p>Ich hielte es also für wahrscheinlicher, das in Deinem Bild der Typ eher gerade noch als Beiwerk durchgeht, als das im Zweifel die Sonnenbrille rechtlich was nützen würde. Aber wie schon gesagt, ist das echt alles immer sehr auf den Einzelfall bezogen und endet schnell in Haarspalterei. : )</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und dem Recht am eigenen Bild von michael mahlke</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/09/22/strassenfotografie-und-das-recht-am-eigenen-bild/#comment-534</link>
		<dc:creator>michael mahlke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 14:15:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=747#comment-534</guid>
		<description>In jedem Fall ist dieses Thema nicht einfach und es ist gut, wenn wir Fotos immer mit diesem Problembewusstsein im Kopf anschauen. 

Da Historiker (bin u.a. auch einer) ja sowieso weiter und tiefer gehen als die meisten anderen - was sich bei digital oft lohnt - hoffe ich darauf, dass sich unsere digitalen Wege noch öfter kreuzen.

Ich bin letztlich vom Wort zum Bild gekommen, weil ich gemerkt habe, dass gute historische Bücher heute oft gegen die bunten Bilder verlieren. Daher sind zehn gute Fotos oft das Tor, um die Neugier für einen zehnseitigen Artikel zu wecken, von dem dann oft nur 5 Seiten gelesen werden...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In jedem Fall ist dieses Thema nicht einfach und es ist gut, wenn wir Fotos immer mit diesem Problembewusstsein im Kopf anschauen. </p>
<p>Da Historiker (bin u.a. auch einer) ja sowieso weiter und tiefer gehen als die meisten anderen &#8211; was sich bei digital oft lohnt &#8211; hoffe ich darauf, dass sich unsere digitalen Wege noch öfter kreuzen.</p>
<p>Ich bin letztlich vom Wort zum Bild gekommen, weil ich gemerkt habe, dass gute historische Bücher heute oft gegen die bunten Bilder verlieren. Daher sind zehn gute Fotos oft das Tor, um die Neugier für einen zehnseitigen Artikel zu wecken, von dem dann oft nur 5 Seiten gelesen werden&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und dem Recht am eigenen Bild von Martin Lehmann</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/09/22/strassenfotografie-und-das-recht-am-eigenen-bild/#comment-533</link>
		<dc:creator>Martin Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 14:07:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=747#comment-533</guid>
		<description>&quot;Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen?&quot;

Die Lizengebühren waren nicht so wahnsinnig hoch, das liegt schon im angemessenen Rahmen. Für eine Privatperson kann so was aber schon ein kleines Loch in die Haushaltskasse reißen.

Aber Du hast schon recht, mein Vergleich hinkte hier.

&quot;Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben).&quot;

Das nützt Dir im Ernstfall aber tatsächlich gar nichts, es sei denn es handelt sich um eine aktuelle Berichterstattung etwa zu einer bestimmten Ausstellung. Angenommen Du willst einen Artikel in einem kommerzielen Magazin veröffentlichen, in dem Du ein bestimmtes Museum ganz allgemein vorstellst. Da kann und wird dir das Museum zwar natürlich die Rechte einräumen in seinen Räumen zu fotografieren, dennoch unterliegen einzelne Werke im Museum ggf. noch dem Urheberrecht über das auch das Museum nicht einfach verfügen darf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen?&#8221;</p>
<p>Die Lizengebühren waren nicht so wahnsinnig hoch, das liegt schon im angemessenen Rahmen. Für eine Privatperson kann so was aber schon ein kleines Loch in die Haushaltskasse reißen.</p>
<p>Aber Du hast schon recht, mein Vergleich hinkte hier.</p>
<p>&#8220;Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben).&#8221;</p>
<p>Das nützt Dir im Ernstfall aber tatsächlich gar nichts, es sei denn es handelt sich um eine aktuelle Berichterstattung etwa zu einer bestimmten Ausstellung. Angenommen Du willst einen Artikel in einem kommerzielen Magazin veröffentlichen, in dem Du ein bestimmtes Museum ganz allgemein vorstellst. Da kann und wird dir das Museum zwar natürlich die Rechte einräumen in seinen Räumen zu fotografieren, dennoch unterliegen einzelne Werke im Museum ggf. noch dem Urheberrecht über das auch das Museum nicht einfach verfügen darf.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und dem Recht am eigenen Bild von michael mahlke</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/09/22/strassenfotografie-und-das-recht-am-eigenen-bild/#comment-532</link>
		<dc:creator>michael mahlke</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 13:23:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=747#comment-532</guid>
		<description>Hallo Martin,

wenn Werke direkt erkennbar sind, ist es nachvollziehbar, was du schilderst, zumal im kommerziellen Bereich. Da hast du ja deine Erfahrungen geschildert.  Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen? War das Bild wesentlicher Bestandteil, konnte man es detailliert erkennen etc.? 

Hier sind die Fotos nicht erkennbar und zudem nur sehr partiell zu sehen, quasi symbolisch in einem Museum. Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben). Nun ist dein Thema ja ein ganz anderes Thema wie das Thema, um das es hier eigentlich geht: Auf dem Foto geht es ja um die Persönlichkeitsrechte und die Personen im Vordergrund, die den Gehalt des Fotos ausmachen.

Aber um deine Frage noch mal aufzugreifen. Das eigentliche Problem in Museen und bei Fotoausstellungen scheint ja zu sein, dass viele die Fotos einfach 1:1 abfotografieren und dann dies hinterher veröffentlichen, so dass erkennbar die Bilder zu sehen sind im Internet. Dass es da Reaktionen gibt, ist für mich nachvollziehbar. 

Was die Frage der Sonnenbrille angeht, wonach hast du denn die Fachkanzlei gefragt? Es kommt bei einem Bild und den Persönlichkeitsrechten doch immer darauf an, ob ich identifizierbar bin oder nicht. Das würde ich noch mal abklären. 

Und es kommt dann auch noch darauf an, ob es einen Kläger gibt. Denn nur dann setzt sich ja die ganze Abmahn- und Klagemaschine in Gang. Und ob du dann Beiwerk auf einem eigenständigen Kunstwerk bist oder Mittelpunkt oder ob du andere Rechte verletzt, wird dann vor Gericht entschieden. Das Risiko des Klägers, dort zu verlieren besteht bei nicht ganz eindeutigen Situationen. Und Bildrechtsverletzungen werden ja jetzt schon mit sehr niedrigen Streitwerten abgehandelt, wenn ich das richtig gelesen habe. Das Ganze ist wahrscheinlich nur dann interessant, wenn ich selbst das wesentliche Element auf einem Foto bin und ich nicht gefragt wurde.

Die Diskussion bei kwerfeldein dazu ist interessant. Es gab im dslr-forum dazu schon wesentlich ausführlichere und längere und weltweitere Debatten und auch auf englischsprachigen Seiten kommt dies immer wieder. Mir gefällt dies gut, weil damit bei einigen die Sinne geschärft werden und eine echte Auseinandersetzung mit sich und der Frage nach guter Strassenfotografie stattfindet. So macht das Netz wenigstens etwas Spass und es ist immer wieder interessant, wie verschieden die Menschen die Welt sehen und Probleme sehen oder auch nicht ....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Martin,</p>
<p>wenn Werke direkt erkennbar sind, ist es nachvollziehbar, was du schilderst, zumal im kommerziellen Bereich. Da hast du ja deine Erfahrungen geschildert.  Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen? War das Bild wesentlicher Bestandteil, konnte man es detailliert erkennen etc.? </p>
<p>Hier sind die Fotos nicht erkennbar und zudem nur sehr partiell zu sehen, quasi symbolisch in einem Museum. Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben). Nun ist dein Thema ja ein ganz anderes Thema wie das Thema, um das es hier eigentlich geht: Auf dem Foto geht es ja um die Persönlichkeitsrechte und die Personen im Vordergrund, die den Gehalt des Fotos ausmachen.</p>
<p>Aber um deine Frage noch mal aufzugreifen. Das eigentliche Problem in Museen und bei Fotoausstellungen scheint ja zu sein, dass viele die Fotos einfach 1:1 abfotografieren und dann dies hinterher veröffentlichen, so dass erkennbar die Bilder zu sehen sind im Internet. Dass es da Reaktionen gibt, ist für mich nachvollziehbar. </p>
<p>Was die Frage der Sonnenbrille angeht, wonach hast du denn die Fachkanzlei gefragt? Es kommt bei einem Bild und den Persönlichkeitsrechten doch immer darauf an, ob ich identifizierbar bin oder nicht. Das würde ich noch mal abklären. </p>
<p>Und es kommt dann auch noch darauf an, ob es einen Kläger gibt. Denn nur dann setzt sich ja die ganze Abmahn- und Klagemaschine in Gang. Und ob du dann Beiwerk auf einem eigenständigen Kunstwerk bist oder Mittelpunkt oder ob du andere Rechte verletzt, wird dann vor Gericht entschieden. Das Risiko des Klägers, dort zu verlieren besteht bei nicht ganz eindeutigen Situationen. Und Bildrechtsverletzungen werden ja jetzt schon mit sehr niedrigen Streitwerten abgehandelt, wenn ich das richtig gelesen habe. Das Ganze ist wahrscheinlich nur dann interessant, wenn ich selbst das wesentliche Element auf einem Foto bin und ich nicht gefragt wurde.</p>
<p>Die Diskussion bei kwerfeldein dazu ist interessant. Es gab im dslr-forum dazu schon wesentlich ausführlichere und längere und weltweitere Debatten und auch auf englischsprachigen Seiten kommt dies immer wieder. Mir gefällt dies gut, weil damit bei einigen die Sinne geschärft werden und eine echte Auseinandersetzung mit sich und der Frage nach guter Strassenfotografie stattfindet. So macht das Netz wenigstens etwas Spass und es ist immer wieder interessant, wie verschieden die Menschen die Welt sehen und Probleme sehen oder auch nicht &#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und dem Recht am eigenen Bild von Martin Lehmann</title>
		<link>http://www.fotomonat.de/2011/09/22/strassenfotografie-und-das-recht-am-eigenen-bild/#comment-530</link>
		<dc:creator>Martin Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 12:26:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.fotomonat.de/?p=747#comment-530</guid>
		<description>Hallo Michael,
ich bin über die aktuelle Diskussion bei Kwerfeldein auf diesen Artikel gestoßen, wir haben wohl  beide den gleichen Kommentar re-kommentiert.
Dieses Thema ist echt ein Fass ohne Boden : ) Was mich hier wundert ist, dass das Museumsbild in Ordnung sein soll (aber Tim Hosemann scheint ja auch der Meinung zu sein). Ich bin Redaktuer eines Print-Magazins und muss mich recht häufig mit Bildrechten auseinandersetzen. Ich hatte mal ein ähnliches Foto aus einem Museum, auf dem waren Werke zu sehen (auch nicht in Gänze), deren Rechte von der VG Bild-Kunst verwertet wurden. Wir mussten uns das Bild genehmigen lassen und Lizenzgebühr bezahlen, da die Werke zwar nicht in Gänze, aber doch erkennbar zu sehen waren. Ich wäre das also eher vorsichtig im Zweifelsfall.

Auch zu einem Bild wie Beispiel 6 habe ich privat auf Nachfrage schon mal eine ganz andere Auskunft von einer Fachkanzlei bekommen. Demnach reicht eine Sonnbrille definitiv nicht aus, um von einer Nicht-Identifizierbarkeit der Person zu sprechen.

Vilelicht kannst du das noch näher erläutern? Ich will kein Spielverderber sein, mich interessiert das Thema nur sehr aufgrund der eigenen Arbeit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,<br />
ich bin über die aktuelle Diskussion bei Kwerfeldein auf diesen Artikel gestoßen, wir haben wohl  beide den gleichen Kommentar re-kommentiert.<br />
Dieses Thema ist echt ein Fass ohne Boden : ) Was mich hier wundert ist, dass das Museumsbild in Ordnung sein soll (aber Tim Hosemann scheint ja auch der Meinung zu sein). Ich bin Redaktuer eines Print-Magazins und muss mich recht häufig mit Bildrechten auseinandersetzen. Ich hatte mal ein ähnliches Foto aus einem Museum, auf dem waren Werke zu sehen (auch nicht in Gänze), deren Rechte von der VG Bild-Kunst verwertet wurden. Wir mussten uns das Bild genehmigen lassen und Lizenzgebühr bezahlen, da die Werke zwar nicht in Gänze, aber doch erkennbar zu sehen waren. Ich wäre das also eher vorsichtig im Zweifelsfall.</p>
<p>Auch zu einem Bild wie Beispiel 6 habe ich privat auf Nachfrage schon mal eine ganz andere Auskunft von einer Fachkanzlei bekommen. Demnach reicht eine Sonnbrille definitiv nicht aus, um von einer Nicht-Identifizierbarkeit der Person zu sprechen.</p>
<p>Vilelicht kannst du das noch näher erläutern? Ich will kein Spielverderber sein, mich interessiert das Thema nur sehr aufgrund der eigenen Arbeit.</p>
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